Fensterläden online kaufen, AGB Klappladen Online
1. Allgemeines
a) Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich gemäß den nachstehenden Bedingungen. Diese
Bedingungen gelten auch für alle künftigen Lieferungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Geschäfts- und Lieferbedingungen des Kunden sind nur wirksam,
wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich anerkennen. Vereinbarungen,
die diese Bedingungen abändern, werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung
rechtswirksam.
b) Es findet deutsches Recht Anwendung. Vertragssprache ist deutsch.
2. Angebot
Unsere Angebote sind unverbindlich und sind als Aufforderung anzusehen, uns gegenüber ein
Angebot abzugeben.
3. Vertrag
a) Wir sind berechtigt, aus produktionstechnischen Gründen geringfügige, zumutbare Korrekturen
in Farbe, Gestaltung und Material vorzunehmen. Erfolgen während der Vertragsdauer
seitens des Herstellers Format- und/oder Ausführungsänderungen, so sind wir berechtigt,
die Bestellung entsprechend anzupassen, wenn das dem Kunden zumutbar ist.
b) Die Abnahme unserer Warenlieferungen und die Bezahlung unserer Rechnungen sind wesentliche
Pflichten aus diesem Vertrag.
4. Lieferzeit
a) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt voraus, dass alle technischen Fragen
abgeklärt sind und dass der Kunde alle seine Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß
erfüllt hat.
b) Bei Nichteinhaltung einer angegebenen Lieferzeit sind wir dem Kunden in keinem Fall
zum Schadenersatz verpflichtet; diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit uns Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Setzt der Kunde Nachfrist zur Lieferung, muss diese mindestens
vier Wochen ab Zugang der Aufforderung bei uns betragen.
c) Verzögert sich die Auslieferung aus von uns nicht zu vertretenen Gründen, so sind wir berechtigt,
die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinaus zu schieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten, ohne zu Schadenersatz
verpflichtet zu sein. Solche Hindernisse sind insbesondere höhere Gewalt, Streik, Aussperrung,
Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus-/Einfuhrsperren, Lieferschwierigkeiten unserer
Lieferanten, Verkehrssperrungen, Betriebs- und andere Transportstörungen, Roh-, Energieund
Brennstoffmangel, Feuer, Mängel an Transportfahrzeugen, Naturkatastrophen,
Probleme mit dem Zoll und ähnliche Umstände.
5. Preise und Zahlungen
a) Jede Warenlieferung wird einzeln in Rechnung gestellt. Wir sind berechtigt, mit Zustandekommen
des Vertrages eine Anzahlung in Höhe von 25% des Warenwertes zuzüglich der
Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe zu verlangen.
b) Alle Preise sind netto angegeben. Der Kunde schuldet zusätzlich die Umsatzsteuer in der
jeweils gesetzlichen Höhe.
c) Transport- und Verpackungskosten hat der Kunde gesondert zu vergüten.
d) Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
e) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug
sofort nach Rechnungsstellung zur zahlen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend
die Folgen des Zahlungsverzuges.
f) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes
ist er insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
g) Befindet sich der Kunde mit einer oder mehreren wesentlichen Pflichten des Vertrages in
Verzug, so sind wir auch berechtigt, die Vergütung für die Lieferung fällig zu stellen; der
Kunde wird für die fällig gestellte Lieferung vorleistungspflichtig. Dies gilt insbesondere
auch dann, wenn sich der Kunde mit der Zahlung der Anzahlung in Verzug befindet.
h) Bei Annahmeverzug können wir die Ware bei uns einlagern und hierfür die üblicherweise
anfallenden Verwahrungskosten berechnen.
6. Gefahrübergang
a) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, geht die Gefahr auf den
Kunden über, sobald die Ware der Transportfirma übergeben wird.
b) Liefern wir die Ware mit unserem Fahrzeug aus, geht die Gefahr auf den Kunden über,
sobald unser Fahrzeug das Grundstück oder Werksgelände des Kunden erreicht hat. Die Abladung
erfolgt sodann auf Risiko und Gefahr des Kunden.
7. Eigentumsvorbehalt
a) Unsere Lieferungen erfolgen unter einfachem, verlängertem und erweitertem
Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen, einschließlich
Nebenforderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Dieser Eigentumsvorbehalt bleibt bei
Zahlung durch Scheck bis zu dessen vollständiger Einlösung bestehen.
b) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er
tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich
Umsatzsteuer unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer
oder Dritte zustehen.
c) Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen.
Der Kunde tritt uns die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn
in Höhe des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer) ab, die
ihm durch Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
8. Mängelhaftung
a) Die Mängelrechte des Kunden, der Unternehmer ist, setzen voraus, dass dieser seinen nach
§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen
ist.
b) Zur Überprüfung seiner Mängelrüge hat uns der Kunde, der Unternehmer ist, entweder die
angeblich mangelhafte Ware, oder zumindest Farbfotos der angeblichen Mängel auf unsere
Kosten zu übersenden; ist die Ware auf Wunsch des Kunden an einen Dritten geliefert worden,
hat der Kunde sicher zu stellen, dass der Dritte als sein Erfüllungsgehilfe die vorstehende
Pflicht in gleicher Weise erfüllt.
c) Soweit Ware mangelhaft ist, sind wir nach unserer Wahl gegenüber dem Kunden, der Unternehmer
ist, zunächst zur Nachbesserung in Form der Mangelbeseitigung oder zur Lieferung
einer neuen mangelfreien Ware verpflichtet. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir die
Aufwendungen nur bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung. Im Falle der Lieferung einer
neuen mangelfreien Ware gelten die vertraglich vereinbarten Lieferfristen. Sind zwei Nacherfüllungsversuche
fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt
verlangen.
d) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Kunde Schadenersatzansprüche
geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine
vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
e) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
f) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
g) Soweit nicht vorstehend etwas anderes vereinbart ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
h) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, beträgt 12
Monate, gerechnet ab Gefahrübergang (Ziffer 6).
9. Gesamthaftung
a) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in Nr. 8 dieser AGB vorgesehen ist
ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Dies
gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen
sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden
gem. § 823 BGB.
b) Die Begrenzung nach a) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruches auf Ersatz
des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
c) Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt
dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Handelsvertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Abtretung
Der Kunde ist nur mit unserer Zustimmung befugt, Ansprüche gegen uns an Dritte abzutreten.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern
der Kunde Kaufmann ist.
b) Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag, auch bei Wechsel- und
Schecksachen, ist unser Geschäftssitz, sofern der Kunde Kaufmann ist. Wir sind auch berechtigt,
den Kunden, der Kaufmann ist, an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu
nehmen.